Reservationsverträge und Reservationszahlungen

Reservationszahlung und Rückerstattung bei Auflösung einer Reservation: Bundesgerichtsentscheid klärt Rechtslage.
Gemäss Bundesgerichtsentscheid wurde festgelegt, dass eine Reservationszahlung in Zusammenhang mit einem Reservationsvertrag, der interessentenseitig aufgelöst wird, von Maklern nicht zurückbehalten werden darf. Gemäss dem Entscheid des Bundesgerichts ist es unzulässig, dass Makler eine bereits erhaltene Reservationszahlung oder Teile davon behalten, wenn die Vereinbarung aufgelöst wird.
Eine Reservationsvereinbarung ist eine beidseitige Absichtserklärung und kein bindender Vertrag. Rechtsverbindlich wird die Vereinbarung erst bei Beglaubigung durch einem Notar. Makler dürfen lediglich Aufwand durch Dritte, z.B. Kaufvertragsvorbereitung durch Notare, Änderungen durch Architekten etc., in Abzug bringen.